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Der Staat sollte einen Risikohinweis vor Eheschließung ausgeben Kennen Sie persönlich jemanden, der von seinem
Finanzberater falsch beraten wurde und dadurch eine Menge Geld verloren hat? Man kennt ja die grob aus der Hüfte geschossenen
Schätzungen, wie viel die deutschen Anleger durch Schlecht- oder Falschberatung
in Finanzdingen verloren haben. Ich sehe es daher als geboten an, dass der Staat seine Aufklärungspflicht besser wahrnimmt und einen Risikohinweis für Heiratswillige erstellt - vermutlich sind die Verluste aus Falschberatung in Finanzangelegenheiten nicht viel größer als die aus Ehescheidungen. In diesem Risikohinweis könnte aufgeführt sein, wie hoch die Scheidungsrate in der jeweiligen Alterskohorte ist und wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten sein können - an Hand einiger Beispiele ließe sich das transparent darstellen. Wie lange die Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten zu leisten sind und wie die Teilung der Altersvorsorge im Scheidungsfall konkret läuft, dürfte unter dem Aspekt der langfristigen Finanzplanung ebenfalls interessieren. Einen solchen Beipackzettel zu erstellen ist schwierig? ‒ Natürlich ist es das, aber auch die Erstellung eines Produktinformationsblatts für Finanzprodukte ist kein Kinderspiel, muss aber bewerkstelligt werden. Risiken und Nebenwirkungen… Zwischen Finanzanlagen und einer Eheschließung gibt es viele Analogien:
--------------------------------------------------------- Sinnlose Sozialversicherungs-Geschenke
- ich denke nicht - Wenn Kinder mit im Spiel sind, ist das eine andere Sache. Aber das schlichte Verheiratet-Sein ist keine Leistung, sondern allenfalls ein Beweis für den Glauben an das Gute im Menschen oder für die vielleicht etwas optimistische Überzeugung, nicht zu den 50 Prozent der Paare zu gehören, die sich wieder scheiden lassen und dann durch die mit Überraschungen gespickten Mühlen der Familiengerichte gedreht werden. Mir fällt kein Grund ein, weshalb eine Ehefrau - bleiben wir mal bei diesem eher üblichen Bild - mit ihrem Mann in der Krankenkasse und der Rentenversicherung kostenlos mitversichert sein soll - das ist schlicht unsozial. Wieder: Sind Kinder im Spiel, ist die Sache eine andere. Warum muss die Bäckerei-Fachverkäuferin Sozialbeiträge zahlen, die dem Luxus-Symbol der nicht arbeitenden Ehefrau erspart bleiben? Wenn ein Mann seine Gattin lieber zu Hause und nicht am Arbeitsplatz wähnt, kann er für sie auch Krankenversicherungs-Beiträge zahlen. Kann er das nicht, muss Madame eben wie jeder normale Mensch arbeiten, denn es gibt keinen Grund, ihre Sozialversicherungs-Kosten der Gesellschaft aufzubürden. Ebenso die Rentenversicherung. Natürlich können und sollen Frauen eigene Rentenversicherungs-Ansprüche erwerben. Der Mann, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und verheiratet ist, erhält eine lebenslange Rente. Seine Gattin erhält eine Witwenrente - und das völlig ohne Beitragszahlung. Welchen Nutzen hat die Gattin der Versichertengemeinschaft im Kleinen oder der Sozialgemeinschaft im Großen gebracht? Hat sie Kinder geboren und erzogen, ist natürlich ein Nutzen für den Generationenvertrag ersichtlich, aber sonst? Es ist ungerecht, dass ein lediger Mensch dieselben Beiträge leisten muss wie ein verheirateter. Aktuare können leicht ausrechnen, wie viel teurer es ist, zwei Renten zu zahlen als nur eine. Dieses Geschenk schlicht auf Grund des Verheiratet-Seins zu verteilen, ist nicht dienlich. Fairer wäre es, wenn jeder Bürger seine eigene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsansprüche aufbaute. Dann müsste auch bei Scheidungen viel weniger erbittert gestritten werden und zeitliche Verzögerungsmanöver, welche die für die Rente anrechnungsfähige Ehezeit künstlich verlängern, blieben Gerichten und Streithähnen erspart. Es muss dann nur noch entschieden werden, wer die Beiträge für Kindererziehungszeiten trägt, aber alles andere wäre einfacher und gerechter.
--------------------------------------------------------- Gedanken zu unserer Beziehung zum Geld Nicole Rupp interviewt Anke Dembowski anlässlich der Vortragsveranstaltung am 18. Juni in Wasserburg/B'see: Interview
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Letztendlich liegt Honorarberatung in
niemandes Interesse - außer im Interesse der Anleger, aber die wissen es nicht.
Die Einführung einer flächendeckenden
Honorarberatung hätte ein Schrumpfen der Branche zur Folge. |
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